Die eigentliche Gestalterin handwerklicher Arbeitsleistungen ist und bleibt die Hand. Ohne gründliche Schulung der Hand ist eine handwerkliche Betätigung nicht denkbar. Die Handarbeit zwingt zum Nachdenken, sie fördert das Vorstellungsvermögen, sie erzieht zur Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit, fördert die Freude an der Arbeit und schafft das Standesbewustsein und die Standesehre, die das Handwerk einst so stark machten. Nur wer die Grundelemente seines Handwerks kennt und mit der handwerklichen Arbeitsweise vertraut ist, kann sich der Maschinen als Helferin bedienen. Solange die Maschine die handwerkliche Güterleistung nicht vermindert oder sogar steigert, ist ihre Benutzung nicht nur berechtigt, sondern im Interesse eines leistungsfähigen Handwerks sogar notwendig. Die gesteigerte Leistungsfähigkeit neuzeitlicher Holzbearbeitungsmaschinen muß sich auch das Handwerk zunutze machen. Die Maschine ist als ein verfeinertes und in seinen Leistungen gesteigertes Handwerkszeug zu betrachten. Wo ihre Anwendung unter Beibehaltung handwerklicher Gesinnung und im Geiste handwerklicher Güterleistung erfolgt, wird die Eigenart und das Ansehen des Handwerkerstandes nicht verloren gehen.
Die Handhabung der Maschinen bedingt, daß der daran Arbeitende über den Aufbau und die Wirkungsweise unterrichtet ist. Die hohen Umdrehungen der Holzbearbeitungsmaschinen ergeben eine erhöhte Unfallgefahr gegenüber anderen Berufen. Es ist daher notwendig, daß alle Gefahrenquellen erkannt und durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden.